Kaulquappen

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Entwicklung und Schutz

Wenn die Tage wieder länger wer­den und die Tem­per­a­turen sich langsam erhöhen, kom­men die Froschlurche, also Frösche, Kröten und Unken, aus ihren Ver­steck­en her­vor. Die geschlecht­sreifen Tiere wan­dern nachts zu ihren Laichgewässern. Dies kön­nen kleine Tüm­pel, Teiche oder langsam fließende Flüsse und Bäche sein. Bei vie­len Arten sind in dieser Zeit Paarungsrufe zu hören.

Christina H - Kaulquappen (1)Der Laichvor­gang erfol­gt bei fast allen ein­heimis­chen Froschlur­charten am Ufer in Wassernähe oder direkt im Wass­er. Während das Weibchen von einem männlichen Tier umk­lam­mert wird, legt es den Laich in Form von Laich­ballen ab. Während dieses Vor­gangs wird der Ballen vom Män­nchen befruchtet. Ein beson­deres Ver­hal­ten zeigt hier­bei die Geburtshelfer­kröte, da die männlichen Vertreter dieser Art Brutpflege betreiben. Die Eier wer­den nach der Befruch­tung mith­il­fe von elastis­chen Gallert­bän­dern an den Hin­ter­beinen der Män­nchen befes­tigt und erst nach der Eireife im Wass­er freigegeben.

Die Kaulquap­pen entwick­eln sich unter­schiedlich schnell. Beim Gras­frosch und der Erd­kröte benöti­gen die Tiere bis zum Schlupf zwis­chen weni­gen Tagen und drei bis vier Wochen, durch­schnit­tlich aber 10 bis 14 Tage. Bei Kaulquap­pen der Geburtshelfer­kröte kann die Entwick­lung im Ei dur­chaus bis zu 50 Tage dauern. Auss­chlaggebend hier­für sind äußere Ein­flüsse wie die Tem­per­atur. Nach dem Schlupf ernähren sich die wenige Mil­lime­ter großen Kaulquap­pen von pflan­zlichem und organ­is­chem Mate­r­i­al, auch Kle­in­st­tiere und Aas wer­den nicht ver­schmäht.

Die frisch geschlüpften Kaulquap­pen haben die ersten Wochen noch keine Ähn­lichkeit mit ihren Eltern. Sie besitzen seitlich ange­ord­nete Kiemenäste sowie einen schmalen Rud­er­schwanz mit Flossen­saum. Während sich die Kiemenäste bere­its nach weni­gen Tagen zurück­bilden, wird der Schwanz erst kurz vor der Meta­mor­phose resor­biert. Sie sind die ersten Tage ihres Lebens noch vol­lkom­men bein­los. Nach etwa 10 bis 12 Wochen begin­nen die meis­ten Arten mit der Meta­mor­phose zum Landti­er. Allerd­ings benöti­gen die Kaulquap­pen der Geburtshelfer­kröte oft­mals erhe­blich mehr Zeit. Nicht sel­ten über­win­tern einige Tiere sog­ar und begin­nen erst im Früh­jahr mit der Meta­mor­phose. Während der Meta­mor­phose atmen Froschlurche über eine ein­fach aus­ge­bildete Lunge sowie über die stark verän­derte Haut. Neben den inneren und äußeren Orga­nen bildet sich auch das Verdauungs‐ und Ner­ven­sys­tem inner­halb kurz­er Zeit um. Ist die Meta­mor­phose abgeschlossen, ver­lässt der winzige Jungfrosch das Wass­er. In Ufer­nähe ernährt er sich die ersten Wochen und Monate von kleinen Wirbel­losen wie Fliegen, Mück­en und Würmern.

Christina H - Kaulquappen (2)Die kleinen Kaulquap­pen haben einen lan­gen und anstren­gen­den Weg vor sich, bis sie sich endlich zu einem fer­ti­gen Frosch, ein­er Kröte oder Unke entwick­eln. Sie haben neben Fis­chen, Wasservögeln, Amphi­bi­en und Rep­tilien auch den Men­schen zum Feind. Durch die Zer­störung ihres Leben­sraumes, beispiel­sweise durch Zuschüt­ten von Gewässern, Abladen von Müll oder durch den Bau von Straßen, schrumpfen die Amphi­bi­enbestände nicht nur in Deutsch­land immer weit­er. Der für Amphi­bi­en extrem gefährliche Chytrid­pilz wird durch die Men­schen ver­schleppt, wodurch viele Pop­u­la­tio­nen ausster­ben. Viele Kinder sam­meln die Kaulquap­pen zum Spaß ein und hal­ten sie in kleinen Eimern, um sie dort zu beobacht­en. Dies bedeutet oft­mals den Tod der Tiere, da sich nicht mit deren Bedürfnis­sen auseinan­der geset­zt wird, von dem Geset­zesver­stoß ganz zu schweigen. Alle ein­heimis­chen Amphi­bi­en sind streng geschützt, das Ent­nehmen aus der Natur ist daher ver­boten! Das Umset­zen in den Gar­ten­te­ich oder andere kleine Gewäss­er sollte unbe­d­ingt unter­lassen wer­den.

Die Entwick­lung der Kaulquap­pen vom Ei bis zum fer­ti­gen Froschlurch ist ein sehr inter­es­san­ter und faszinieren­der Vor­gang. Dies sollte aber auss­chließlich in freier Natur, ohne einen Ein­griff in den Leben­sraum der Tiere, beobachtet wer­den.

§ 43 NatSchG Abs. 1 Nr. 2
»Es ist ver­boten wild lebende Tiere mutwillig zu beun­ruhi­gen oder ohne vernün­fti­gen Grund zu fan­gen, zu ver­let­zen oder zu töten.«
Die auf den Fotos gezeigten Kaulquap­pen wur­den zu Bil­dungszweck­en mit Genehmi­gung in Gefan­gen­schaft aufge­zo­gen und später wieder in ihrem Laichgewäss­er aus­ge­set­zt.

Autor: Christi­na H.
Bilder: Christi­na H.

erschienen in TierZeit Aus­gabe 5
14. April 2013

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