Schlachten oder Einschläfern?

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Der letzte schwere Weg mit einem Pferd

Ulrike U. - Schlachten oder Einschläfern

Wenn ein Pferd unheil­bar krank oder sehr alt ist, kommt oft unwider­ru­flich der Zeit­punkt, an dem der Besitzer eine Entschei­dung tre­f­fen muss: Lässt er sein Pferd vom Tier­arzt erlösen oder vom Schlachter per Bolzen­schuss töten?

Manch­mal muss diese Entschei­dung schnell getrof­fen wer­den, beispiel­sweise bei ein­er akuten Kolik. Chro­nis­che Krankheit­en, bei denen irgend­wann die Wirk­samkeit der Schmerzther­a­pie nach­lässt, bieten zeitlich einen größeren Spiel­raum. Den­noch muss sich ein Pfer­debe­sitzer früher oder später mit dieser unan­genehmen Frage auseinan­der­set­zen, nicht zulet­zt da auch bei einem gesun­den Tier irgend­wann die Zeit gekom­men ist, Abschied zu nehmen.

Woran ist zu erkennen, dass ein Pferd alt ist?

Ab einem Alter von etwa 20 Jahren wird von einem alten Pferd gesprochen, wobei das immer auf das einzelne Tier ankommt. Typ­is­che Alterser­schei­n­un­gen sind graue Haare im Kopf­bere­ich, begin­nende Arthri­tis, ein durch­hän­gen­der Rück­en, Zah­n­prob­leme oder Muskelschwund. Wie bei jedem Tier obliegt es dem Hal­ter zu beurteilen, ab welchem Punkt das Leben des Pfer­des nicht mehr lebenswert ist und ob nun der gefürchtete    Zeit­punkt zum Abschied­nehmen gekom­men ist.

Bestattung oder Weiterverarbeitung?

Das Ein­schläfern ver­läuft bei einem Pferd genau­so wie bei unseren anderen Haustieren: Das Pferd bekommt zunächst ein Beruhi­gungsmit­tel und anschließend ein Narkosemit­tel gespritzt. Wenn das Tier dann bewusst­los ist und nichts mehr spürt, fol­gt die tödliche Injek­tion durch den Tier­arzt. Die Gefahr hier­bei ist, dass das Pferd in der ersten Phase in Panik gerät und das Narkosemit­tel nicht richtig wirkt. Davon abge­se­hen, dass für die beteiligten Men­schen ein Ver­let­zungsrisiko beste­ht, ist es für den Pfer­debe­sitzer alles andere als angenehm dabei zuzuse­hen, wie sein geliebtes Pferd kämpft und eventuell Krämpfe hat.
Die andere Vari­ante ist die Schlach­tung per Bolzen­schuss mit Schla­gaderöff­nung: Dem Pferd wird zunächst ein zehn Zen­time­ter langer Stahls­tift gezielt ins Gehirn geschossen, wodurch es inner­halb kürzester Zeit bewusst­los zusam­men­bricht. Damit auch das Herz aufhört zu schla­gen, wird anschließend mit­tels eines Messers eine Schla­gad­er in der Brust des Pfer­des geöffnet. Das Tier blutet aus und ist dann tot. Natür­lich beste­ht auch hier bei falsch­er Aus­führung des Schuss­es ein großes Risiko: Wenn der Bolzen nicht richtig trifft, wird das Gehirn nicht sofort zer­stört und das ver­let­zte Tier gerät in Panik. Bei­de Meth­o­d­en haben bei kor­rek­ter Aus­führung eines gemein­sam: Das Pferd schei­det schmer­z­los und schnell aus dem Leben.
Anschließend bleibt noch die Frage offen, was mit dem toten Pferd geschehen soll. Ein geschlachtetes Pferd kann in der Regel weit­er­ver­ar­beit­et wer­den, muss es aber natür­lich nicht. Eine Bestat­tung ist eben­falls möglich. Ein vom Tier­arzt eingeschläfertes Pferd kann vom Besitzer entwed­er bestat­tet oder aber der Tierkör­per­ver­w­er­tung zuge­führt wer­den, eine Weit­er­ver­ar­beitung ist auf­grund der Ver­ar­beitungsvorschriften nicht mehr möglich.

Pfer­debestat­tun­gen sind in der Regel Feuerbestat­tun­gen, in deren Anschluss der Hal­ter eine Kar­ton­age oder auf Wun­sch eine Urne mit der Asche des ver­stor­be­nen Tieres bekommt.

Autor: Katha­ri­na U.
Bild: Ulrike U.

erschienen in TierZeit Aus­gabe 6
11. August 2013

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