Die Grenzen der privaten Haltung von Nutztieren
Bei der Tierhaltung wird in der Regel unterschieden zwischen der Haltung von Heimtieren, Wildtieren und Nutztieren. Die Heimtierhaltung und ihre Schwierigkeiten besonders in Mietwohnungen dürfte den meisten Tierfreunden geläufig sein. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Schafe oder Hühner im eigenen Garten leben sollen? Ist die private Haltung von Nutztieren – insbesondere in Wohngebieten – überhaupt erlaubt?
Genehmigungen für die Nutztierhaltung auf dem eigenen Grundstück sind für kleinere Arten, wie den Hühnern oder Kaninchen, relativ problemlos zu erhalten. Beide gelten als Kleintiere und somit ist ihre Haltung auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig. Die Nachbarn sollten aber auch bei der Kleintierhaltung nicht außer Acht gelassen werden. Nicht jeder möchte gerne morgens um fünf Uhr durch das kräftige Krähen eines Hahnes geweckt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme und vorherige Absprachen erleichtern das Zusammenleben hier ungemein. Einige Verpflichtungen gibt es bei den Kleintieren aber dennoch. In Bezug auf die Hühnerhaltung sind die Anmeldung beim Veterinäramt und die Meldung bei der Tierseuchenkasse erforderlich. Seit dem Auftreten der Vogelgrippe müssen Hühnerhalter heutzutage ihre Tiere außerdem regelmäßig impfen lassen.
Schwierig wird es dann, wenn es zum Bau des Stalls kommt: Dieser unterliegt nämlich der Baunutzungsverordnung und den Vorgaben des jeweiligen öffentlichen Baurechts. Spätestens jetzt sollte sich der zukünftige Hühnerhalter mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen und vorab alles Nötige abklären. Sind die gewünschten Nutztiere keine Hühner oder Kaninchen, sondern eine Nummer größer – zum Beispiel Schafe, Ziegen oder gar Esel –, wird der Aufwand um einiges größer. Von Vorteil ist eine von vornherein ländliche Wohnlage. Ein reines Wohngebiet ist dabei aber eher ungünstig. Besser wäre es, seine Zelte in einem Mischgebiet für Gewerbe und Wohnen aufzuschlagen. Andernfalls besteht tatsächlich so gut wie gar keine Chance, die entsprechenden Genehmigungen zu erhalten, und der Traum von den eigenen Schafen, Ziegen oder Eseln muss sofort wieder begraben werden.
Da sich die Bestimmungen aber von Bundesland zu Bundesland und teils auch von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterscheiden, ist es ratsam, diese Dinge vor Ort direkt mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Im Vorfeld sollte auch unbedingt geklärt werden, wie mit den Hinterlassenschaften der Tiere umzugehen ist. Gibt es vielleicht einen Bauern in der Nähe, der regelmäßig den Mist abfährt?
Die vorherige Absprache mit den Nachbarn darf auch hier nicht vergessen werden. Selbst wenn die entsprechenden Genehmigungen vorliegen und alles perfekt vorbereitet, die Stallungen gebaut und die Tiere bereits angeschafft sind, wird die Nutztierhaltung keine Freude bringen, wenn die Nachbarn sich durch Geruch oder Lärm belästigt fühlen und darauf reagieren. Ist bis hierhin aber alles stimmig, steht zum Beispiel einer kleinen Gruppe Schafe im eigenen Garten nichts mehr entgegen.
Autor: Katharina U.
Bild: Nelli K.
erschienen in TierZeit Ausgabe 10
14. Dezember 2014
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