Das Schaf im eigenen Garten

Diesen TierZeit‐Artikel teilen auf:

Die Grenzen der privaten Haltung von Nutztieren

Bei der Tier­hal­tung wird in der Regel unter­schieden zwis­chen der Hal­tung von Heimtieren, Wildtieren und Nutztieren. Die Heimtier­hal­tung und ihre Schwierigkeit­en beson­ders in Miet­woh­nun­gen dürfte den meis­ten Tier­fre­un­den geläu­fig sein. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Schafe oder Hüh­n­er im eige­nen Garten leben sollen? Ist die pri­vate Hal­tung von Nutztieren – ins­beson­dere in Wohnge­bi­eten – über­haupt erlaubt?

Genehmi­gun­gen für die Nutztier­hal­tung auf dem eige­nen Grund­stück sind für kleinere Arten, wie den Hüh­n­ern oder Kan­inchen, rel­a­tiv prob­lem­los zu erhal­ten. Bei­de gel­ten als Klein­tiere und somit ist ihre Hal­tung auch in reinen Wohnge­bi­eten grund­sät­zlich zuläs­sig. Die Nach­barn soll­ten aber auch bei der Klein­tier­hal­tung nicht außer Acht gelassen wer­den. Nicht jed­er möchte gerne mor­gens um fünf Uhr durch das kräftige Krähen eines Hahnes geweckt wer­den. Gegen­seit­ige Rück­sicht­nahme und vorherige Absprachen erle­ichtern das Zusam­men­leben hier unge­mein. Einige Verpflich­tun­gen gibt es bei den Klein­tieren aber den­noch. In Bezug auf die Hüh­n­er­hal­tung sind die Anmel­dung beim Vet­er­inäramt und die Mel­dung bei der Tierseuchenkasse erforder­lich. Seit dem Auftreten der Vogel­grippe müssen Hüh­n­er­hal­ter heutzu­tage ihre Tiere außer­dem regelmäßig impfen lassen.

Nelli K - private Nutztierhaltung HühnerSchwierig wird es dann, wenn es zum Bau des Stalls kommt: Dieser unter­liegt näm­lich der Baunutzungsverord­nung und den Vor­gaben des jew­eili­gen öffentlichen Bau­rechts. Spätestens jet­zt sollte sich der zukün­ftige Hüh­n­er­hal­ter mit der zuständi­gen Gemeinde in Verbindung set­zen und vor­ab alles Nötige abklären. Sind die gewün­scht­en Nutztiere keine Hüh­n­er oder Kan­inchen, son­dern eine Num­mer größer – zum Beispiel Schafe, Ziegen oder gar Esel –, wird der Aufwand um einiges größer. Von Vorteil ist eine von vorn­here­in ländliche Wohn­lage. Ein reines Wohnge­bi­et ist dabei aber eher ungün­stig. Bess­er wäre es, seine Zelte in einem Mis­chge­bi­et für Gewerbe und Wohnen aufzuschla­gen. Andern­falls beste­ht tat­säch­lich so gut wie gar keine Chance, die entsprechen­den Genehmi­gun­gen zu erhal­ten, und der Traum von den eige­nen Schafen, Ziegen oder Eseln muss sofort wieder begraben wer­den.
Da sich die Bes­tim­mungen aber von Bun­des­land zu Bun­des­land und teils auch von Gemeinde zu Gemeinde sehr unter­schei­den, ist es rat­sam, diese Dinge vor Ort direkt mit der zuständi­gen Behörde abzus­tim­men. Im Vor­feld sollte auch unbe­d­ingt gek­lärt wer­den, wie mit den Hin­ter­lassen­schaften der Tiere umzuge­hen ist. Gibt es vielle­icht einen Bauern in der Nähe, der regelmäßig den Mist abfährt?

Die vorherige Absprache mit den Nach­barn darf auch hier nicht vergessen wer­den. Selb­st wenn die entsprechen­den Genehmi­gun­gen vor­liegen und alles per­fekt vor­bere­it­et, die Stal­lun­gen gebaut und die Tiere bere­its angeschafft sind, wird die Nutztier­hal­tung keine Freude brin­gen, wenn die Nach­barn sich durch Geruch oder Lärm belästigt fühlen und darauf reagieren. Ist bis hier­hin aber alles stim­mig, ste­ht zum Beispiel ein­er kleinen Gruppe Schafe im eige­nen Garten nichts mehr ent­ge­gen.

Autor: Katha­ri­na U.
Bild: Nel­li K.

erschienen in TierZeit Aus­gabe 10
14. Dezem­ber 2014

zum Weit­er­lesen:
Nutztiere – Was sie sind und welche Zwecke sie erfüllen
Her­den­schutz – Die richtige Sicher­heit für Nutztiere
Zoovorstel­lung – Die Arche Warder
TierZeit klärt auf – Wis­senswertes über Nutztiere

Diesen TierZeit‐Artikel teilen auf:

Comments are closed.