Große Tiere an den Polen – die Bergmann’sche Regel
In kälteren Gebieten sind nah verwandte Tierarten größer als in wärmeren Gefilden. Der Grund dafür ist das Verhältnis von Körpervolumen zur Körperoberfläche: Bei gleichem Volumen steigt der Wärmeverlust mit zunehmender Oberfläche. In kalten Regionen, beispielsweise an den Polen oder im Hochgebirge, wird durch einen größeren Körper das Verhältnis von Oberfläche zu Volumen verringert, sodass der Wärmeverlust über die Haut abnimmt.
Kurze Beine an den Polen – die Allen’sche Regel
Tierarten in wärmeren Gebieten haben längere Körperanhänge (Beine, Schwanz, Ohren) als ihre nah verwandten Arten in kälteren Regionen der Erde. Wie bei der Bergmann’schen Regel wird das Verhältnis von Körperoberfläche zu Körpervolumen dadurch verändert. Große, lange Körperanhängsel vergrößern die Körperoberfläche und somit den Wärmeverlust, da mit einer größeren Oberfläche bei gleichem Volumen die Wärmeabgabe zunimmt.
Dunklere Tiere in der Sonne – die Gloger’sche Regel
Leben nah verwandte Arten in verschiedenen Lebensräumen mit unterschiedlich starker Sonneneinstrahlung, so sind Fell, Haut, Federn oder Schuppen bei der Art dunkler, die größerer Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Diese stärkere, dunklere Pigmentierung schützt den Körper vor der ultravioletten Strahlung der Sonne.
Lange Haare an den Polen – die Rensch’sche Regel
Säugetiere in kälteren Regionen der Erde haben längere Deckhaare und ein dichteres Unterhaar als nah verwandte Arten in wärmeren Lebensräumen. Das dichtere bzw. längere Fell isoliert und reduziert somit den Wärmeverlust.
Große Herzen an den Polen – die Hesse’sche Regel
Warmblütige Tiere, also Vögel und Säugetiere, haben in warmen Regionen ein geringeres Herzvolumen als ihre nah verwandten Arten in kälteren Regionen. Ein größeres Herz ist in kälteren Lebensräumen nötig, da dort eine gesteigerte Herz‐ und Stoffwech-seltätigkeit für die Aufrechterhaltung der Körpertemperatur erforderlich ist.
Autor: Alex S.
Bilder: Samirah S.
erschienen in TierZeit Ausgabe 9
24. August 2014